Datev für Wirtschaftsprüfer
Die Prüfung der rechnungslegungsrelevanten Bereiche der im Unternehmen eingesetzten Informationstechnologie (IT) gehört zum Pflichtprogramm jeder Abschlussprüfung, die den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW – PS 261 und PS 330) und des § 319 HGB entspricht.
IT-Systemprüfung - nach IDW Standard PS330
Hier erfahren Sie durch uns Unterstützung, wenn Sie selbst nicht über die erforderliche Kenntnis zur Durchführung von IT-Prüfungen verfügen.
Sie können unsere Prüfungsergebnisse in Ihren Berichten verwenden, aber auch gerne einen abgeschlossenen eigenständigen Prüfungsbericht erhalten, den wir zusammen mit der Regio Treuhand GmbH in Schopfheim erstellen.
Freiwillige IT-Systemprüfung
Auch ohne vorgeschriebene Prüfung können Sie Ihren Mandanten eine freiwillige IT-Systemprüfung empfehlen. Hierbei orientieren wir uns an den o.g. Prüfungsgrundsätzen, können aber die Prüfungsgegenstände genau mit Ihnen abstimmen.
Software-Testate
Ihr Mandant entwickelt Software und möchte diese durch Sie zertifizieren lassen? Wir erstellen mit Ihnen einen Prüfungsplan und führen die technischen und inhaltlichen Prüfungen der Software durch.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!