E-Mail Verschlüsselung

Das Problem:

Frage: Wie verschicken Sie Ihre Geschäftspost? Auf einer Postkarte, im offenen Versand oder in einem verschlossenen Briefumschlag?

Antwort: Natürlich in einem verschlossenen Briefumschlag, wichtige Unterlagen zusätzlich als Einschreiben.

 

Frage: Warum verschicken Sie Ihre E-Mails dann unverschlüsselt?

Die berufsrechtlichen Vorgaben für die Verschwiegenheit ergeben sich für

  • für Steuerberater § 57 Abs. 1 StBG,
  • Rechtsanwälte aus § 43a BRAO,
  • Wirtschaftsprüfer aus §43 Abs. 1 S. 1 WPO.

 

Eine Verletzung der Verschwiegenheit kann strafrechtlich gem. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche können zusätzlich entstehen.

 

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet zum Schutz personenbezogener Daten, hierzu wird die Verwendung zeitgemäßer Verschlüsselungsverfahren gefordert.

Die Lösung:

Das Verschlüsseln von E-Mails ist ein komplexes Thema - aber es ist lösbar, wenn man die richtigen Partner hat. Gemeinsam finden wir eine Möglichkeit, die gesetzlichen Auflagen einzuhalten, ohne eine aufwändig zu administrierende Infrastruktur. Wir sind authorisierter Partner von enQsig - und setzen diiese Lösung auch selbst ein.