Datenschutz
Grundsätzliches
"Wenn bei automatisierter Datenverarbeitung durch IT-Systeme mehr als neun Personen ständig, also regelmäßig und auf unbestimmte längere Zeit, personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen oder wenn eine ansonsten bestehende Meldepflicht an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden abgewendet werden soll, ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen." (§4f Satz 1 BDSG)
Ist nach dieser Regelung kein Datenschutzbeauftragter zu stellen, muss die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in anderer Weise sichergestellt werden.
Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, falls Sie keinen internen Datenschutzbeauftragten mit geeigneter Qualifizierung stellen können. Auf Grund unserer Fachkunde und der täglichen Arbeit im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit verfügen wir über das notwendige Spezialwissen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen des Datenschutzes in Kanzleien und Unternehmen. Unser eigenes Wissen wird durch Fortbildungen regelmäßig erweitert.
Zunächst erfolgt vor Ort eine Bestandsaufnahme und daraus erfolgt die Feststellung von notwendigen Handlungen und Änderungen zur Erreichung eines zu definierenden Zieles. Danach erfolgt in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz vorgeschriebene Überprüfung der Verfahrensübersichten. Zusätzlich stehen wir für Information und Beratung der Geschäftsleitung, sowie Schulung der Mitarbeiter zur Verfügung.
Ergänzend bieten wir an, die erforderlichen Verfahrensübersichten nach dem Bundesdatenschutzgesetzt zu erstellen und zu pflegen. Weiterhin das Ausarbeiten von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Formularen zur Realisierung der Anforderungen des Datenschutzes.
Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot.